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Abgeordnetenhaus Berlin
Drucksache 16/2681
                                                                                                                   06.10.2009
16. Wahlperiode
Antrag der Fraktion der CDU

[tpb]Keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten[/tpb]

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, auf die geplante allgemeine Kennzeichnungspflicht für Polizisten zu verzichten.

Begründung:
Der Polizeipräsident des Landes Berlin hat angekündigt, eine allgemeine Kenn-
zeichnungspflicht für Polizeibeamte einführen zu wollen. Diese Maßnahme ist
unverhältnismäßig und wird den Erfordernissen der Polizeipraxis nicht gerecht.

Polizeibeamten können im Einsatz Fehler unterlaufen. Vereinzelt kann es dabei
auch zu Straftaten kommen. Deshalb muss die Identifizierung eines Beamten
nach einem Einsatz möglich sein. Diese individuelle Zuordnung ist aber bereits
durch die derzeit geltende Geschäftsanweisung gewährleistet.
Eine darüber hinaus gehende Verpflichtung für eine allgemeine Kennzeichnung
ist hingegen abzulehnen. Denn es darf nicht sein, dass für angeblich mehr Bür-
gernähe ein Generalverdacht in Kauf genommen wird. Eine allgemeine Kenn-
zeichnungspflicht kann zudem erhebliche Folgen für die Polizisten haben. So
könnten sie mit Anzeigen und damit mit Ermittlungsverfahren überzogen wer-
den. Unabhängig vom Zutreffen der Vorwürfe käme es dann zu einer Beför-
derungssperre für die Beamten. Auch ist zu befürchten, dass sich Übergriffe
beziehungsweise Angriffe auf Polizisten häufen könnten. Dass die Polizei-
beamten einer durchaus erheblichen Gefährdung ausgesetzt sind, haben nicht
zuletzt die Ende August auf drei Privatfahrzeuge von Polizeibeamten verübten
Brandanschläge deutlich gemacht. Schon heute finden sich auf einschlägigen
Internetportalen die Fotos von Polizeibeamten mit Details aus ihrem Privatleben.
Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht würde ihre Privatsphäre weiter ein-
schränken und ist geeignet, ihre Sicherheit und die Sicherheit ihrer Familien zu
gefährden.

Neben diesen möglichen Konsequenzen ist eine verpflichtende Kennzeichnung
von Polizisten auch deshalb nicht sinnvoll, weil es keine Belege für eine deut-
liche Erleichterung der Ermittlungsarbeit gibt. Die bestehenden Regelungen,
beispielsweise die Kennzeichnung von Hundertschaften, haben sich bewährt und
sind auch vollkommen ausreichend.

Das Vorhaben des Polizeipräsidenten, Berliner Polizeibeamten eine allgemeine
Kennzeichnungspflicht aufzuzwingen, zeigt sehr deutlich, wie wenig Vertrauen
der Polizeipräsident in seine Einsatzkräfte hat. Es darf keinen Kontrollwahn
gegen unsere Polizeibeamten geben. Sie verdienen für ihre schwierige Arbeit
unser volles Vertrauen!

Berlin, den 06. Oktober 2009
Henkel Dr. Juhnke Trapp
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

Quelle: http://www.parlament-berlin.de/ados/16/InnSichO/vorgang/iso16-0197-v.pdf

Pasted: Oct 25, 2009, 10:58:10 am
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